Batterieverordnung

Als Batterien- und Akkuhändler sind wir gemäß der Batterieverordnung von 1998 (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren) verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

  • Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Die Batterien können kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgegeben werden.
  • Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei oder "Hg" steht für Quecksilber.
  • Der Verbraucher ist zur Rückgabe der gebrauchten Batterien gesetzlich verpflichtet.

 

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